AG Köln 269 C 95/12 vom 16.11.2012
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer und methodische Kritik sind keine konkreten Einwände…
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Aktenzeichen: 269 C 95/12 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 16.11.2012