Vorprozessuales Gutachten der Beklagten ist nicht erstattungsfähig.
Beschluss OLG Köln 17 W 33/09 vom 24.02.09 Die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird zurück gewiesen.
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Schlagworte:
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Aktenzeichen: 17 W 33/09 ·  Oberlandesgericht: Köln · Urteil vom: 24.02.09