Schätzung nach Modus aus Schwacke, Fraunhofer-Liste nicht vorzugswürdig
AG Bonn 107 C 261/09 vom 28.04.10 Schätzung nach Modus aus Schwacke. Fraunhofer nicht vorzugswürdig…
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Aktenzeichen: 107 C 261/09 ·  Amtsgericht: Bonn · Urteil vom: 28.04.10