AG Köln 272 C 16/13 vom 26.03.2013
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer und methodische Kritik sind keine konkreten Einwände…
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Aktenzeichen: 272 C 16/13 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 26.03.2013