AG Köln 274 C 242/12 vom 22.04.2013
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Günstigere Angebote…
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Aktenzeichen: 274 C 242/12 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 22.04.2013