LG Bonn 8 S 288/12 vom 07.05.2013
-> Schätzung nach Fraunhofer ist fehlerhafte Ausübung des Ermessens, wenn zur Begründung bloß angeführt…
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Aktenzeichen: 8 S 288/12 ·  Landgericht: Bonn · Urteil vom: 07.05.2013