Das Gericht sieht sich nicht veranlaßt, statt des Schwacke- den Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzung zugrundezulegen
Nach Auffassung des Gerichts bestehen gegen die Ermittlung des "Normaltarifs" anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels…
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Schlagworte:
· Anmietung außerhalb Öffnungszeiten
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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Aktenzeichen: 3 C 521/09 ·  Amtsgericht: Crailsheim · Urteil vom: 01.04.10