Die Klägerin als Herrin des Restitutionsgeschehens war nicht verpflichtet, den von der Beklagten vorgeschlagenen Mietwagen zu nehmen.
AG Zwickau 2 C 1694/09 vom 16.07.10 Nach Zeugenvernahme: Hinweise der Beklagten unbeachtlich, Angebot…
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Aktenzeichen: 2 C 1694/09 ·  Amtsgericht: Zwickau · Urteil vom: 16.07.10