AG Frankenthal 3b C 514/12 vom 05.08.2013
-> Der Geschädigte kann bei einem größeren Schadensbild und der Anweisung der Polizei, das Fahrzeug…
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Schlagworte:
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Aktenzeichen: 3b C 514/12 ·  Amtsgericht: Frankenthal (Pfalz) · Urteil vom: 05.08.2013