AG Eutin 22 C 414/13 vom 09.10.2013
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Der Geschädigte muss sich nur nach weiteren Angeboten erkundigen,…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Erkundigungspflicht
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 22 C 414/13 ·  Amtsgericht: Eutin · Urteil vom: 09.10.2013