AG Berlin-Mitte 102 C 3048/13 vom 26.09.2013
-> Der Geschädigte ist zu keinen Erkundigungen verpflichtet, wenn die Anmietung außerhalb der üblichen…
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Schlagworte:
· Anmietung außerhalb Öffnungszeiten
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· sonstiges
Aktenzeichen: 102 C 3048/13 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 26.09.2013