AG Cottbus 45 C 87/13 vom 29.01.2014
-> Der Geschädigte muss ein Angebot des gegnerischen Versicherers nur dann berücksichtigen, wenn es…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Schadenminderungspflicht
· sonstiges
Aktenzeichen: 45 C 87/13 ·  Amtsgericht: Cottbus · Urteil vom: 29.01.2014