AG Fürstenfeldbruck 7 C 1520/13 vom 16.05.2014
-> Geschädigter ist nur zur Einholung weiterer Angebote verpflichtet, wenn der ihm angebotene im Vergleich…
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Aktenzeichen: 7 C 1520/13 ·  Amtsgericht: Fürstenfeldbruck · Urteil vom: 16.05.2014