AG Berlin-Mitte 103 C 3066/13 vom 01.07.2014
-> Holt der Geschädigte erfolglos Alternativangebote ein, darf er zu dem Tarif anmieten, der ihm angeboten…
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Schlagworte:
· Erkundigungspflicht
· Rechtsanwaltskosten
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 103 C 3066/13 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 01.07.2014