Keine Bedenken gegen Schwacke, deshalb Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, keine Internetangebote.
LG Stuttgart 5 S 240/08 vom 04.03.09 Keine Bedenken gegen die Schätzung auf Basis Schwacke, vorgerichtliches…
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Aktenzeichen: 5 S 240/08 ·  Landgericht: Stuttgart · Urteil vom: 04.03.09