AG Linz am Rhein 24 C 909/14 vom 06.03.2015
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Aufschlag ist bei…
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Aktenzeichen: 24 C 909/14 ·  Amtsgericht: Linz am Rhein · Urteil vom: 06.03.2015