AG Linz am Rhein 23 C 947/14 vom 06.03.2015
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Aufschlag i.H.v.…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: 23 C 947/14 ·  Amtsgericht: Linz am Rhein · Urteil vom: 06.03.2015