MRW: LG Chemnitz 2 O 2040/13 vom 24.10.2014
Erforderlichkeit zur Ersatzmobilität ergibt sich aus Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit, Schwacke.
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Aktenzeichen: MRW 2-2015 ·  Sonstige: Aufsätze, Veröffentlichungen · Urteil vom: 30.06.2015