AG Düsseldorf 38 C 14627/13 vom 27.03.2015
-> Mietwagenkosten und Rechtsanwaltskosten sind zu erstatten -> Beklagter war der Klage nicht fristgemäß…
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Schlagworte:
· Rechtsanwaltskosten
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Aktenzeichen: 38 C 14627/13 ·  Amtsgericht: Düsseldorf · Urteil vom: 27.03.2015