LG Berlin 42 S 236/14 vom 04.03.2015
-> Schätzung nach Schwacke -> Kosten für Haftungsreduzierung, Zustellung/Abholung sind zu erstatten…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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Aktenzeichen: 42 S 236/14 ·  Landgericht: Berlin · Urteil vom: 04.03.2015