AG Köln 264 C 201/14 vom 09.06.2015
-> Schätzung nach Schwacke -> Einwand der überhöhten Tarife aufgrund der fehlenden Anonymität ist…
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Aktenzeichen: 264 C 201/14 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 09.06.2015