AG Pforzheim 3 C 98-15 vom 24.09.2015
-> Geschädigter muss sich nicht nach günstigeren Angeboten erkundigen, wenn er zum Normaltarif anbietet…
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Aktenzeichen: 3 C 98/15 ·  Amtsgericht: Pforzheim · Urteil vom: 24.09.2015