LG Dresden 1 O 1596/15 vom 16.03.2016
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Internetangebote…
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Aktenzeichen: 1 O 1596/15 ·  Landgericht: Dresden · Urteil vom: 16.03.2016