AG Gummersbach 15 C 300/15 vom 07.12.2015
-> Kosten für Haftungsreduzierung, Zustellung/Abholung sind zu erstatten -> Geschädigter hat gegen…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 15 C 300/15 ·  Amtsgericht: Gummersbach · Urteil vom: 07.12.2015