AG Köln 270 C 146/15 vom 29.02.2016
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand; Fraunhofer ist nicht…
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Aktenzeichen: 270 C 146/15 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 29.02.2016