AG Köln 270 C 213/15 vom 09.05.2016
-> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand -> Günstigere Internetangebote,…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Erkundigungspflicht
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
· Internetangebote
Aktenzeichen: 270 C 213/15 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 09.05.2016