LG Düsseldorf 9 S 14/15 vom 04.02.2016
kurz: -> örtliches Gericht am Wohnsitz des Klägers ist nicht zuständig. -> § 215 VVG nicht einschlägig,…
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Schlagworte:
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Anspruchsgrund
· sonstiges
· Örtliche Zuständigkeit
Aktenzeichen: 9 S 14/15 ·  Landgericht: Düsseldorf · Urteil vom: 04.02.2016