AG Haßfurt 2 C 165/13 vom 02.08.2013
-> Schädiger trägt das Risiko für Verzögerungen bei der Schadensbeseitigung (Werkstatt-/Prognoserisiko);…
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Schlagworte:
· Anspruchsgrund
· sonstiges
Aktenzeichen: 2 C 165/13 ·  Amtsgericht: Haßfurth · Urteil vom: 02.08.2013