AG Bonn 108 C 191/16 vom 30.03.2017
-> der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Schadenminderungspflicht, wenn er das Angebot des Versicherers…
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Aktenzeichen: 108 C 191/16 ·  Amtsgericht: Bonn · Urteil vom: 30.03.2017