AG Berlin-Mitte 101 C 3211/15 vom 08.07.2016
Das Amtsgericht Berlin erklärt sich für nicht zuständig, obwohl beide Parteien diese Frage für unstreitig…
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· Örtliche Zuständigkeit
Aktenzeichen: 101 C 3211/15 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 08.07.2016