AG Wuppertal 37 C 154/15 vom 22.09.2016
-> Geschädigter muss Angeboten des Versicherers nur nachgehen, wenn sie so konkret sind, dass er sie…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
· sonstiges
Aktenzeichen: 37 C 154/15 ·  Amtsgericht: Wuppertal · Urteil vom: 22.09.2016