AG Zerbst 6 C 213/16 vom 08.03.2017
-> keine Bedenken gegen die Anwendung der Schwackeliste -> Normaltarf setzt sich aus Pauschalen zusammen…
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Aktenzeichen: 6 C 213/16 ·  Amtsgericht: Zerbst · Urteil vom: 08.03.2017