AG Altenkirchen 71 C 540/16 vom 08.02.2017
-> Versicherer konnte nachweisen, dass er drei Tage vor der Anmietung bei der Geschädigten angerufen…
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Schlagworte:
· Direktvermittlung
· Schadenminderungspflicht
Aktenzeichen: 71 C 540/16 ·  Amtsgericht: Altenkirchen · Urteil vom: 08.02.2017