AG Buchen 1 C 392/15 vom 08.12.2015
-> Schätzung nach Schwacke -> Aufschlag i.H.v. 30 % war vorliegend zu erstatten, weil dem Geschädigten…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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Aktenzeichen: 1 C 392/15 ·  Amtsgericht: Buchen · Urteil vom: 08.12.2015