LG Stuttgart 5 S 213/17 vom 17.11.2017
- Forderungsinhaberschaft der Klägerin ist nicht vom Eintritt des Sicherungsfalles abhängig
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Schlagworte:
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 5 S 213/17 ·  Landgericht: Stuttgart · Urteil vom: 17.11.2017