AG Berlin-Mitte 10 C 3075/17 vom 15.03.2018
-> Geschädigter muss vor der Anmietung zwei bis drei Vergleichsangebote einholen und davon das günstigste…
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Schlagworte:
· Erkundigungspflicht
· Schadenminderungspflicht
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 10 C 3075/17 ·  Amtsgericht: Berlin-Mitte · Urteil vom: 15.03.2018