Gründe für einen Aufschlag sind nach Zeugenvernahme nicht gegeben. Nebenkosten sind nicht begründet worden.
LG Essen 15 S 265/08 vom 13.01.09 Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. "Die Klägering macht…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
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· Unfallersatztarif
Aktenzeichen: 15 S 265/08 ·  Landgericht: Essen · Urteil vom: 13.01.09