Der Kläger kann hier die entstandenen Mietwagenkosten ersetzt verlangen. Die abgerechneten Kosten liegen hier im Rahmen des Normaltarifs. Auch werden die Kosten für Vollkaskoversicherung erstattet, dagegen aber auch ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von
LG Dresden 1 O 731/07 vom 17.12.08 Der Kläger fordert hier von der beklagten Versicherung Erstattung…
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Schlagworte:
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Mietwagendauer
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
Aktenzeichen: 1 O 731/07 ·  Landgericht: Dresden · Urteil vom: 17.12.08