AG Geislingen an der Steige 3 C 15/17 vom 11.07.2017
-> Kosten für Mietwagen waren zu erstatten, auch wenn nur eine geringe Fahrleistung zurückgelegt wurde
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Schlagworte:
· Anspruchsgrund
Aktenzeichen: 3 C 15/17 ·  Amtsgericht: Geislingen a.d. Steige · Urteil vom: 11.07.2017