AG Weilburg 5 C 339/17 vom 12.04.2018
-> Mietwagenkosten waren zu erstatten, da dem Geschädigten nachweislich kein günstigeres Angebot zugänglich…
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Aktenzeichen: 5 C 339/17 ·  Amtsgericht: Weilburg · Urteil vom: 12.04.2018