AG Altenkirchen 71 C 161/18 vom 06.09.2018
- Schätzung kann mittels Schwacke erfolgen - konkrete Einwände dagegen hat die Beklagte nicht vorgebracht…
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Schlagworte:
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Aktenzeichen: 71 C 161/18 ·  Amtsgericht: Altenkirchen · Urteil vom: 06.09.2018