AG Köln 273 C 228/18 vom 17.06.2019
-> AG Köln ist örtlich zuständig, die Beklagte unterhält hier eine Niederlassung -> Schätzung erforderlicher…
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Schlagworte:
· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
· Zustellung/Abholung
· Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke
· Internetangebote
· Örtliche Zuständigkeit
Aktenzeichen: 273 C 228/18 ·  Amtsgericht: Köln · Urteil vom: 17.06.2019