AG München 322 C 22766/18 vom 28.05.2019
-> es steht dem Kläger frei, bei Unterschreitung der Geringsfügigkeitsgrenze dann statt der Mietagenkosten…
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Schlagworte:
· Geringfügigkeitsgrenze
· NA Nutzungsausfall
· Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung
Aktenzeichen: 322 C 22766/18 ·  Amtsgericht: München · Urteil vom: 28.05.2019