AG Frankfurt/Main31 C 3935-18 vom 24.05.2019
-> die Mietzinsforderung gegen den Mieter/Geschädigten ist nicht verjährt -> Schätzung des Normaltarifes…
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Aktenzeichen: 31 C 3935-18 ·  Amtsgericht: Frankfurt am Main · Urteil vom: 24.05.2019