AG FFM 31 C 3808-18 vom 27.05.2019
-> örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 21 ZPO, der Anschein reicht, hier auch konkret nachgewiesen…
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Aktenzeichen: 31 C 3808-18 ·  Amtsgericht: Frankfurt am Main · Urteil vom: 27.05.2019