AG Bad Neuenahr-Ahrweiler 32 C 434/19 vom 15.01.2020
-> Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten erfolgt mittels der SchwackeListe -> unfallbedingter Aufschlag…
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Aktenzeichen: 32 C 434/19 ·  Amtsgericht: Bad Neuenahr-Ahrweiler · Urteil vom: 15.01.2020