LG Nürnberg-Fürth 8 S 5532/19 vom 13.03.2020
-> Verjährung restlichen Schadenersatzbetrages ist nicht eingetreten -> Geschädigte hat die Einrede…
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Schlagworte:
· Verjährung Mietzinsforderung
Aktenzeichen: 8 S 5532/19 ·  Landgericht: Nürnberg/Fürth · Urteil vom: 13.03.2020