AG Altenkirchen 71 C 338/19 vom 26.03.2020
-> Mietwagen wurde benötigt und KOsten sind zu erstatten, auch wenn die Grenze der maßgeblichen Nutzung…
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Schlagworte:
· Geringfügigkeitsgrenze
Aktenzeichen: 71 C 338/19 ·  Amtsgericht: Altenkirchen · Urteil vom: 26.03.2020