AG Peine 5 C 210/20 vom 24.06.2020
-> keine generelle Erkundigungspflicht des Geschädigten, daher auch hier kein Verstoß gegen Schadenminderungspflicht…
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Aktenzeichen: 5 C 210/20 ·  Amtsgericht: Peine · Urteil vom: 24.06.2020