Bedenken gegen Schwacke nicht zu teilen. Weg des Gerichtes durch Gutachten abgesichert. Aufschlag von 20%.
AG Dillingen/Donau 1 C 398/10 vom 02.09.10 Schwacke, nicht Fraunhofer. Die Beklagte hat die Zugänglichkeit…
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Aktenzeichen: 1 C 398/10 ·  Amtsgericht: Dillingen a.d. Donau · Urteil vom: 02.09.10